Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.
Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers muss in der Regel in voller Höhe für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung auf Seiten des Geschädigten aufkommen. Bei Vorliegen einer Verkehrrechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten der Rechtsverteidigung für Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Als Rechtsanwaltskanzlei Akca – Arikan sind wir in allen Bereichen des Verkehrsrechts tätig:
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen)- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Schmerzensgeld
- Reparaturkosten
- Mietwagenkosten
- Abschleppkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall
- Sachverständigenkosten
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
- Kürzung von Reparaturkosten
- Gewährleistungsansprüche
- Anfechtung von Kaufverträgen
- Rücktritt von Kaufverträgen
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Bußgelder
- Verwarnungen
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Alkohol am Steuer,
- Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Lenkzeitüberschreitungen,
- Rotlichtverstöße,
- Verstöße im ruhenden Verkehr
- Verkehrsunfallflucht
- Fahrlässige Körperverletzung,
- fahrlässige Tötung,
- Andere Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten
Soweit es der Einzelfall erfordert, arbeiten wir mit Sachverständigen, Verkehrsanalytikern und Medizinern zusammen, um eine bestmögliche und effektive Interessenvertretung zu gewährleisten.