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Flugverspätung: Ihre Rechte

Flugverspätungen sind nicht einfach nur ärgerlich, sie stellen viele Reisende vor schwerwiegende Probleme. Am Flughafen festzusitzen und dort zu warten ist kräftezehrend und häufig verpasst man durch die Flugverspätung einen wichtigen Termin. Dann hilft auch eine kostenlose Mahlzeit nicht, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.

Egal in welcher Situation Sie sich befinden: Bei einer Flugverspätung haben Sie in vielen Fällen ein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigungsleistung.

Flugverspätung: Das schuldet Ihnen die Fluggesellschaft

Sind alle drei oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so können Sie Ihr Recht geltend machen und eine Entschädigungsleistung einfordern. Entscheidend für die Höhe der Zahlung ist die Flugdistanz. Wie viel Sie für Ihr Ticket bezahlt haben ist nicht relevant. Die Staffelung für Entschädigungsleistungen ab einer Flugverspätung von drei Stunden ist wie folgt geregelt:

- Für Flugstrecken kürzer als 1500 km: 250 € - Für Flugstrecken zwischen 1500 km und 3500 km: 400 € - Für Flugstrecken länger als 3500 km: 600 €

Neben finanziellen Entschädigungsleistungen stehen Ihnen ab zwei Stunden Verspätungen Verpflegung, zwei Telefonate und die Möglichkeit E-Mails und Faxe zu verschicken zu. Sind Sie gezwungen zu übernachten, so muss die Fluggesellschaft Transfer und Hotel bezahlen.

Machen Sie Ihr Recht bei einer Flugverspätung geltend

Bei einer Flugverspätung haben Sie als Reisender Rechte. Machen Sie sie geltend und erhalten Sie was Ihnen zusteht. Die Rechtsanwaltskanzlei ARIKAN & SAHIN ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie nach einer Flugverspätung finanzielle Entschädigungsleistungen einfordern wollen. Auch in Sachen Widerrufung Kreditverträge und bei anderen rechtlichen Fragen sind wir für Sie da.

Entschädigungsleistungen für Flugverspätungen:
Wann können Sie Ihr Recht geltend machen?

Nicht bei jeder Flugverspätung haben Reisende Anrecht auf eine finanzielle Entschädigungsleistung. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte.

1. Die Fluggastrechteverordnung der EU gilt

Die Fluggastrechteverordnung der EU garantiert bei einer Flugverspätung eine Entschädigung. Sie gilt für alle Flüge, die aus den EU Staaten starten. Dabei ist es egal, ob der Hauptsitz der Fluggesellschaft in der EU liegt. Für Flüge, die in der EU landen ist der Sitz in der EU hingegen ein ausschlaggebender Faktor bei der Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung.

2. Rechtzeitiger Check-In

Wenn Sie eine Entschädigungsleistung einfordern wollen, dann müssen Sie mindestens 45 Minuten vor der Abflugzeit beim Check-In gewesen sein.

3. Gültiges Ticket

Damit Sie bei einer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten können, müssen Sie natürlich ein gültiges Ticket vorweisen können. Es empfiehlt sich also ein Ticket nach dem Flug nicht einfach zu entsorgen, sondern es im Falle eine Flugverspätung an einem sicheren Ort zu verwahren.

4. Die Schuld liegt bei der Fluggesellschaft

Bei einer Flugverspätung haben Sie dann Anrecht auf eine Entschädigungsleistung, wenn die Schuld für die Verspätung bei der Fluggesellschaft liegt. Außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Sperrungen des Luftraums und des Flughafens oder Streiks sind kein Grund für eine Entschädigung. Technische Defekte sind hingegen ein klarer Fall: Hier können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung einfordern. Das Wetter ist dann ein gültiger Faktor, wenn sich die Fluggesellschaft nachweislich nicht richtig auf die Witterung vorbereitet hat und es deshalb zur Verspätung gekommen ist.

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